Die Sortierung entspricht den Nummern der Hütten auf dem Christmarkt.
1. Bergamtskopist
2. Berghauptmann
3. Gezeugarbeiter
4. Oberhüttenamtsassessor
5. Saigerhüttenarbeiter
6. Schwefelhüttenarbeiter
7. Kinderkino vom Kinopolis
8. Hammerarbeiter
9. Bergmannsbaude
10. Geschworener
11. Zechmeister
12. Berggeschworener
13. Hammerwerksinspektor
14. Zehntendiener
15. Vizemarkschneider
16. Unterzehntner
17. Oberbergamtsbote
18. Vizegeschworener
19. Bergältester
20. Oberhüttenmeister
21. Hüttenschmied
22. Bergschmied
23. Zehntner
24. Obersteiger
25. Bergamtsaufwärter
26. Maurersteiger
27. Gewerkenprobierer
28. Pochjunge
28. Wäschjunge
29. Schmiedesteiger
30. Hüttenwerkmeister
31. Bergjunge
32. Hammerschichtmeister
33. Oberberghauptmann
34. Regressschreiber
36. Hüttenschreiber
37. Eistensteinmesser
38. Zinngießer
39. Münzwardei
40. Vizemarkscheider
41. Pochverwalter
43. Pochsteiger
44. Gemeinnützige Hütte
45. Knappschaftsvorsteher
46. Amalgamierer
47. Saigerhüttenphysikus
48. Wäschsteiger
49. Bergvoigt
50. Zinnschmelzer
53. Zinnhüttenschreiber
51. Bergknecht
52. Bergcommisarius
54. Vizewaagemeister
55. Wäschgeschworener
56. Kohlschreiber
57. Bergmaurer
58. Bergakademist
59. Vizebergmeister
60. Saigerhüttenfaktor
61. Haspelknecht
62. Kunstmeister
63. Kobaltinspektor
65. Oberhüttenvorsteher
66. Bergsänger
68. Vizeberghauptmann
69. Hüttenmaurer
70. Blaufarbenwerksinspektor
71. Blaufarbenwerksarbeiter
72. Popup-Hütte
73. Stollngeschworener
74. Bergamtsphysikus
75. Ottos Hütte
76. Hüttenarbeiter
77. Schmelzer
78. Häuer
79. Pochgeschworener
80. Zimmerling
81. Bergmeister
82. Steiger
Der Bergamtskopist saß und gehörte zum Bergamt. Er war ein niederer Schreiber und seine Aufgabe war es unter anderem, Akten zu kopieren.
Der Berghauptmann hatte mitunter die gleichen Aufgaben wie der Oberberghauptmann, teilweise gab es nur den Berghauptmann. In der Zeit, in der es den Oberberghauptmann und den Berghauptmann gab, war Letzterer dem Oberberghauptmann unterstellt. Der Oberberghauptmann war der Chef des Oberbergamtes, das über den Bergämtern die Aufsicht ausführte. Er war der oberste Beamte im Oberbergamt Freiberg. Ihm unterstand aber auch das gesamte Schmelzwesen.
Der Gezeugarbeiter gehörte im engeren Sinne zu den Handwerkern. Er war spezialisiert auf die Bearbeitung von Bergwerksmaschinen. Seine Aufgabe war es Kunstgezeuge wie Wasserräder oder Kehrräder aber später auch Dampfmaschinen herzustellen und zu warten.
Es handelte sich um einen Beisitzer bzw. Gehilfen im Oberhüttenamt, der dem Oberhüttenmeister direkt unterstellt war.
Die Aufgabe des Saigerhüttenarbeiters war es, das aufbereitete Erz je nach Gehalt mit Zuschlagstoffen in unterschiedlichen Öfen zu schmelzen, zu gießen und abzutreiben und somit das Kupfer aus dem Erz zu gewinnen. Ein Saigerhüttenarbeiter durfte bei der Arbeit nur einen Ofen betreuen. Er betreute den gesamten Prozess am Ofen. Ihm zur Seite standen die Hüttenarbeiter.
Die Aufgabe des Schwefelhüttenarbeiters war es, im Schmelzprozess das Schwefel in unterschiedlicher Form zu gewinnen. Er musste montags um 4 Uhr die Öfen anheizen und seine Schicht ging 12 Stunden. Jeder der Schwefelhüttenarbeiter im sächsischen Hüttenwesen erhielt den gleichen Lohn, ganz gleich in welcher Hütte er arbeitete. Er betreute den gesamten Prozess am Ofen. Dem Schwefelhüttenarbeiter zur Seite standen die Hüttenarbeiter.
Die Hammerarbeiter unterstützten mit Ihrer Arbeit die Bergschmiede. Sie stellen größere Produkte aus Metall her. Dabei nutzten sie u.a. die Wasserkraft zum Antrieb der schweren „Schwanzhämmer“. Am bekanntesten ist der Hammer in Frohnau. Sie waren genau so gekleidet wie die Berg- und Hüttenschmiede.
Der Knappschaftsschreiber gehörte zu den Knappschaftsältesten. Für den Bergbau wurde mitunter nur die Bezeichnung Knappschaftsältester verwendet, seine vollständige Bezeichnung lautet Bergknappschaftsschreiber. Er war verantwortlich für die Rechnungen innerhalb der Knappschaft. Ihm oblag es auch, den so genannten Büchsenpfennig zu verwalten. Er gehörte zu den Offizianten.
„Die Berggeschworenen sind verständige und erfahrene Bergleute, welche dazu vereidet, dass Sie dem Bergmeister in Berggeschäften beiwohnen“.
Sie waren die Beisitzer bei den Bergamtssessionen (Sitzung im Bergamt), die die Schichtmeister und Steiger kontrollierten. Sie hatten alle 14 Tage Fahrberichte (Fahrbögen) beim Bergmeister abzugeben.
Bezeichnung für den Knappschaftsvorsteher. Dieser war ein Repräsentant der Knappschaft und stand den Ältesten vor. Ihre Aufgabe war die Taxe von Preisen, so z.B. das Gewicht von Brot in den Bergstädten zu kontrollieren. Sie sollten auch darauf achten, dass die Bergleute zu vorgeschriebenen Anlässen ihre Uniform trugen.
Die Ältesten und auch die Vorsteher und Zechmeister gehörten zu den Offizianten.
Seine Aufgabe bestand darin, die Gruben zu befahren und den Gewerken und dem Landesherren darüber Bericht abzulegen. Er kontrollierte auch, ob in den Gruben die Bergordnung genau eingehalten wurde. Geschworene sollten bergverständige, ehrliche und gewissenhafte Beamte sein. Er hatte auch bei den Anschnitten an jedem Sonnabend dabei zu sein und am Quartalsende gab er Bericht, was in der Grube zu ändern war. Beim Setzen von Markscheidezeichen musste der Geschworene bei Einverständnis gegenzeichnen, und er überwachte auch die Lochsteine, damit es nicht zur Überbauung von Grubenfeldern kam.
Der Hammerwerksinspektor war ein Aufsichtsbeamter, in diesem Fall im Hammerwerk. Beim Inspektor handelt es sich um eine modernere Bezeichnung für den Faktor des Hammerwerkes. Teilweise wurden beide Begriffe gleichzeitig benutzt. Der Faktor war ein Handlungsbevollmächtigter, so viel wie ein Geschäftsführer. In den Hammerbetrieben kontrollierte er die Annahme des Metalls, überwachte die Probe und veranlasste die Zahlung. Er achtete darauf, dass die Arbeiter im Hammerwerk ordentlich arbeiteten und dass sauber geschmiedet wurde. Mit dem Schichtmeister überwachte er die erzeugten Gegenstände und deren Versand. Er führte auch die Bücher und die Wochenzettel.
Helfer des Zehnten, der in untergeordneten Verhältnissen gegen Lohn Dienste leistet, für eine bestimmte Zeit (bedienter) oder in besonderen Fällen.
Der Zehntner errechnete den Teil, der dem Landesherrn aus den Silberbergwerken zu stand, den so genannten Zehnten, den zehnten Teil. Er hatte diesen für den Landesherren einzuziehen. Dazu wurde ihm mitgeteilt, wie viel Silber oder Kupfer das Bergwerk verlässt.
Stellvertreter des Markscheiders . Die Aufgabe des Markscheiders war es, die Gruben auf Antrag des Bergamtes mathematisch zu vermessen und das Ergebnis in Karten festzuhalten. Diese Karten nennt man Risse. Er hatte seinen Kompass und das Lachtermaß immer richtig einzurichten, letzteres nach Freiberg Ellen. Nach der Vermessung war es seine Aufgabe, mit dem Geschworenen als Zeugnis die Stufen zu schlagen. Auch das Setzen der Lochsteine über Tage war Aufgabe des Markscheiders. Er musste aber auch Grubengrenzstreitigkeiten schlichten und Röhr- und Grabenverläufe vermessen. Der Markscheider gehörte zu den Offizianten.
Der Unterzehntner war dem Oberzehntner direkt unterstellt. Es gab ihn nur in einigen Bergorten des Gebirges, die ein Bergamt besaßen und Zenhntenämter hatten, wie in Geyer, Schwarzenberg und Eibenstock. Der Zehntner errechnete den Teil, der dem Landesherrn zustand, den so genannten Zehnten, den zehnten Teil und er hatte darüber genau Buch zu führen. Ihm oblag auch die Bezahlung der Beamten und Offizianten.
Der Bote war ein Mitarbeiter des Oberbergamtes, "der entsendet wurde, um zu entbieten, zu verkündigen, zu laden, eigentlich um Gebot, dann auch andere Meldung und Nachricht mündlich zu bringen oder zu holen, endlich um Briefe zu tragen".
Stellvertreter der Geschworenen.
Die Geschworenen waren Beisitzer im Bergamt und dem Bergmeister direkt unterstellt. Ihre Aufgabe war die Befahrung der zugehörigen Gruben. Auch der Oberstollnfaktor und die Obereinfahrer gehörten zu den Geschworenen. Johann Friedrich Mende (03.10.1743 - 01.07.1798) wurde 1770 als Kunstmeister eingesetzt und zum Vizegeschworenen ernannt.
Die Bergältesten waren die Vertreter der Knappschaft, sie wurden auch Knappschaftsälteste oder Älteste der Knappschaft genannt. Ihre Aufgabe war das Festlegen von Preisen, so z.B. das Gewicht von Brot in den Bergstädten zu kontrollieren. Sie sollten auch darauf achten, dass die Bergleute zu vorgeschriebenen Anlässen ihre Uniform trugen. Der Älteste gehörte in einigen Bergämtern zur Belegschaft des Bergschöppenstuhls. Die Repräsentanten der Knappschaftsältesten nannte man Knappschaftsvorsteher oder auch Zechmeister. Die Ältesten und auch die Vorsteher und Zechmeister gehörten zu den niederen Beamten.
Ihm waren die Hütten in Freiberg unterstellt. Er war nicht Mitglied des Oberhüttenamtes. Er gehörte zu den Offizianten.
Alle Hüttenbetriebe besaßen eigene Hüttenschmiedegebäude, in denen die Hüttenschmiede für den Betrieb Eisen, Stahl und andere Metalle bearbeiteten. Die Aufgabe der Hüttenschmiede war es, alle Metall-arbeiten, die im Hüttenbetrieb anfielen, auszuführen. Aus den Hüttenschmiedegebäude gingen später die Schlosserwerkstätten hervor, so z.B. in Muldenhütten. Dort wurde auch das noch heute erhaltene Zylindergebläse in der Hüttenschmiede eingesetzt um für die nötige "Luft" zu sorgen.
Die Aufgabe der Bergschmiede war es, alle Metallarbeiten, die auf der Grube anfielen, auszuführen. Viele der größeren Gruben besaßen eigene Bergschmiedegebäude, in denen die Schmiede für die Grube Eisen, Stahl und andere Metalle bearbeiteten. Kleinere Gruben ließen in fremden Schmieden arbeiten, auch bei örtlichen Hufschmieden.
Eine Besonderheit der Bergschmiede war es, dass sie in einer eigenen Innung organisiert waren, die neben der Häuer- und der Schmelzerknappschaft existierte.
Der Zehntner errechnete den Teil, der dem Landesherrn aus den Silberbergwerken zu stand, den so genannten Zehnten, den zehnten Teil. Er hatte diesen für den Landesherren einzuziehen. Dazu wurde ihm mitgeteilt, wie viel Silber oder Kupfer das Bergwerk verlässt. Doch auch über das Blicksilber erhielt er vom Schichtmeister genau Auskunft. Am Quartalsende hielt er mit dem Schichtmeister Abrechnung. Er gab dem Bergmeister eine Übersicht, wie viel Geld der Schichtmeister erhalten hatte und wenn Ausbeute erfolgte, zahlt er sie ebenfalls aus.
Den Obersteiger gab es in jeder größeren Bergbaugrube. Er hat die Oberaufsicht über alle Arbeiter der Grube. In den größten Gruben gab es mehrere Obersteiger. Der für Übertage hieß Tageobersteiger, für Untertage Grubenobersteiger.
Als Aufwärter wurde ein Mitarbeiter bezeichnet, der etwas betreute, in diesem Fall für das Bergamt. Aber auch einen Läufer, Amtsdiener, Bürodiener oder Boten bezeichnete man als Aufwärter. Er war nicht direkt einem Beamten unterstellt, sondern arbeitet für alle im Büro bzw. Amt. Er führte dabei Arbeiten nach Anweisung aus.
Die Aufgabe des Maurersteigers war es, die Maurer und deren Arbeit auf größeren Gruben zu überwachen und die Maurerlehrlinge und Gesellen anzuleiten. Er hatte darauf zu achten, dass die Belegschaft nach verrichtetem Gebet zügig anfuhr. Montags früh erstellte er über die zu verrichteten Arbeiten ein Verzeichnis und freitags vor der Lohnwoche hatte er dem Geschworenen die erbrachte Leistung zu melden.
Der Gewerkenprobierer untersucht die gelieferten Erze und stellt den Metallgehalt fest. Er wurde von den Gewerken (den Geldgebern) eingestellt und arbeitete in deren Auftrag. Seine Ergebnisse musste er den Gewerken und dem Bergmeister mitteilen. Den Gewerken stand es frei, ob sie einen Probierer einstellten. Er erstellte die Gegenprobe zum Hüttenschreiber. Er gehörte zu den Offizianten.
Die Pochjungen unterstützten die Arbeit bei der Aufbereitung der Erze. Ihre Aufgabe war es das geförderte Gestein mit Hilfe ihres Pochhammers zu zerkleinern. Dabei trennten sie auch das taube Gestein vom Erz. Die Teile mit einem hohen Erzanteil gingen den weiteren Weg der Aufbereitung, die restlichen Teile wurden auf den Halden gelagert, die heute noch in der Freiberger Landschaft zu sehen sind. Sie duften nicht unter 14 Jahre sein.
Die Wäschejungen unterstützten die Arbeit bei der Aufbereitung der Erze an den Wäschen. Für zwei Wäschherde wurden drei Jungen eingesetzt. Diese folgten den Anweisungen der Wäscher. Der dritte half immer aus, wo Mangel war. Sie duften nicht unter 14 Jahre sein.
Als Schmiedesteiger wurde der Bergschmiedemeister bezeichnet. Ihn gab es nur auf Gruben, die eine eigene große Bergschmiede betrieben. Seine Aufgabe war es, die Bergschmiedelehrlinge und Gesellen anzuleiten. Die entsprechenden Arbeiten wurden in der Schmiedeordnung geregelt. In dieser Ordnung war auch die Arbeit der Meister festgeschrieben.
Ist eine Bezeichnung für den Hüttenmeister. Er war der Oberaufseher in einer Schmelzhütte. Er sollte ein guter Schmelzer sein, sich im Probieren und Beschicken und Abtreiben auskennen und rechnen und schreiben können. Alle Schmelzer und Arbeiter der Hütte waren ihm unterstellt und mussten seinen Anweisungen folgen. Montags übergab er dem Hüttenraiter den Wochenplan, fuhr jeden Montag um vier Uhr an und sorgte dafür, dass sonnabends der letzte Abstich erfolgte. Er hatte auch mit dafür zu sorgen, dass mit der metallhaltigen Schlacke, Ofenbrüchen und anderem Material sorgsam umgegangen wurde.
Die Bergjungen duften nicht unter 14 Jahre sein. Die Jungen wurden allgemein als Grubenjungen bezeichnet. Ihre Aufgabe war es niedere Arbeiten durchzuführen, so zerkleinerten Sie mit dem Hammer das Erz oder trennten das Erz vom tauben Gestein. Dieser Umgang mit dem Silbererz war für ihre spätere Arbeit als Häuer oder Steiger von Bedeutung.
Er war der leitende Betriebsbeamte im Hammerwerk, so z.B. dem Werk, das zur Saigerhütte gehörte. Der Schichtmeister war einer der Verantwortlichen im Werk und gleichzeitig der Faktor und Rechnungsführer der Gewerkschaften. Er kaufte Material ein, verlohnte die Arbeiter, kontrollierte die Einnahmen und Ausgaben. Da er der Vorgesetzte der Steiger war, durfte er mit diesen nicht verwandt sein. Er gehörte zu den Offizianten der Klasse VII.
Der Oberberghauptmann war der Chef des Oberbergamtes, das über den Bergämtern die Aufsicht ausführte. Er war der oberste Beamte im Oberbergamt Freiberg. Ihm unterstand aber auch das gesamte Schmelzwesen. Er war das Bindeglied zwischen dem Berggemach in Dresden, dem Generalbergcommissarius und den Beamten des Berg- und Hüttenwesens in Sachsen.
Der Regressschreiber kontrollierte und überprüfte die Rechnungen des Schichtmeisters, das Grubenregister und selektierte daraus die Grubenschulden und schrieb diese in der Regresstabelle nieder. Seine Aufgabe war es auch, den Überschuss zu überwachen, da die Ausbeute die Gewerke bekamen. Doch auch den Büchsenpfennig, die Gelder für Eisen, Karren und Körbe hatte er in einem Verzeichnis zu führen. Das Regress- und Stollnregister war auf dem Bergamtshaus zu halten. Das Regressgeld war eine Abgabe, welche von jedem Bergwerkseigentum, ganz gleich, ob dieses in Betrieb war oder nicht, vierteljährlich zur Anerkennung des landesherrlichen Hoheitsrechtes entrichtet werden musste. Er gehörte zu den Offizianten.
Der Hüttenschreiber probierte die eingehenden Erze, protokollierte das Ergebnis und gab dieses bei Unstimmigkeiten an seine Vorgesetzten weiter. Er führte die Materialrechnung durch und war für die Verlohnung der Arbeiter in den Hüttenbetrieben zuständig.
Seine Aufgabe war es, die Eisensteine mit der richtigen Tonne zu vermessen und darauf zu achten, dass keine Vermessung ohne ihn geschah. Dabei hatte er genaue Aufzeichnungen zu führen, damit der Eisensteinzehnte richtig abgeführt werden konnte.
Die Aufgabe des Zinngießers war es, am Ende der Kette der Zinngewinnung das Gießen des Zinns in die entsprechenden Formen zu beaufsichtigen. Der Tätigkeit des Zinngießers war keine eigenständige Berufsbezeichnung, er gehörte zu den Zinnschmelzern.
Der Münzwardein untersuchte die Münzen auf ihren Feingehalt an verwendeten Metallen bzw. Legierungen. Ihm oblag auch die Kontrolle des Münzmeisters, des Prägegutes und seiner Qualität sowie der Legierung und des Gewichts. Der Münzwardein wurde von den Münzherren beauftragt und somit in amtlicher Funktion bei der Feingehaltskontrolle von Edelmetall und Edelmetallwaren im Handel. Er stellte Münzgewichte her und war bei ruhender Prägetätigkeit einer Münzstätte oft auch Verwahrer von Prägeeisen.
Stellvertreter des Markscheiders . Die Aufgabe des Markscheiders war es, die Gruben auf Antrag des Bergamtes mathematisch zu vermessen und das Ergebnis in Karten festzuhalten. Diese Karten nennt man Risse. Er hatte seinen Kompass und das Lachtermaß immer richtig einzurichten, letzteres nach Freiberg Ellen. Nach der Vermessung war es seine Aufgabe, mit dem Geschworenen als Zeugnis die Stufen zu schlagen. Auch das Setzen der Lochsteine über Tage war Aufgabe des Markscheiders. Er musste aber auch Grubengrenzstreitigkeiten schlichten und Röhr- und Grabenverläufe vermessen. Der Markscheider gehörte zu den Offizianten.
Die Bergältesten waren die Vertreter der Knappschaft, sie wurden auch Knappschaftsälteste oder Älteste der Knappschaft genannt. Ihre Aufgabe war die Taxe von Preisen, so z.B. das Gewicht von Brot in den Bergstädten zu kontrollieren. Sie sollten auch darauf achten, dass die Bergleute zu vorgeschriebenen Anlässen ihre Uniform trugen. Der Älteste gehörte in einigen Bergämtern zur Belegschaft des Bergschöppenstuhls. Die Repräsentanten der Knappschaftsältesten nannte man Knappschaftsvorsteher oder auch Zechmeister. Die Ältesten und auch die Vorsteher und Zechmeister gehörten zu den Offizianten.
Der Farbmeister war direkt dem Faktor unterstellt. Der Meister war dem Hüttenmeister gleich gestellt. Später wurde in den Blaufarbenwerken die Bezeichnung Farbmeister durch Hüttenmeister ersetzt. Zur früheren Zeit wurden auch nicht akademisch gebildete Hüttenleute als Farbmeister eingesetzt. Sie wurden auch als Blaufarbenmeister bezeichnet.
Die Aufgabe des Pochsteigers war es, die Arbeit an den Pochwerken überwachen, die Lehrlinge und Gesellen anzuleiten. Er hatte darauf zu achten, dass die Belegschaft nach verrichtetem Gebet zügig anfuhr. Montags früh erstellte er über die zu verrichteten Arbeiten ein Verzeichnis und freitags vor der Lohnwoche hatte er dem Geschworenen die erbrachte Leistung zu melden.
Er war ein Repräsentant der Knappschaft und stand den Ältesten vor.
Der Freiberger Amalgamierer arbeitete im Hüttenbetrieb in Halsbrücke. Seine Aufgabe war es das Silber mit Hilfe von Quecksilber aus dem sehr fein gemahlenen Erz zu trennen. Dabei wurde „Silbererzschlamm“ mit Qecksilber in Holztrommeln gemischt. Nach einiger Zeit erhielt man das Amalgam, das sich in den Trommeln abgesetzt hatte. Durch Erhitzen verdampft das Quecksilber und zurück blieb kompaktes Rohsilber.
Beim Saigerhüttenphysicus handelte es sich um einen Arzt, der für die Saigerhütte zuständig war und dessen Grundlage die Naturwissenschaften waren. Physici ist eine veraltete Bezeichnung für den studierten Arzt. Die Physici im sächsischen Berg- und Hüttenwesen waren für mehrere Reviere zuständig. Oft war es Aufgabe eines Physici das gesamte sächsische Berg- und Hüttenwesen abzudecken. Bergrat Johann Friedrich Henkel (1697-1744) war zur gleichen Zeit Berg- und Hüttenphysici und Saigerhüttenphysici in Grünthal.
Der Wäschesteiger stand im Rang eines Untersteigers. Er bekam von den Pochwerken das zerkleinerte Erz geliefert. Er betreute die Wäscher, die mit Hilfe von Wasser und Anlagen durch die Trägheit der Erze diese vom tauben Gestein trennten.
Der Bergvogt war der Verwalter der Bergwerke in den Bergwerksregionen der jeweiligen Länder. Als Bergvogt wurden in der Regel Menschen aus dem niederen Adel von ihrem Lehnsherrn, dem Grafen oder Herzog, eingesetzt. Bei der Verwaltung von Bergwerken, Eisenhütten und Zinkhütten unterstanden ihm weitere Beamte. In vielen Bergbauregionen gab es anstelle des Bergvogts einen Bergmeister wie in Sachsen. Der Bergmeister war verantwortlich für jeweils ein gesamtes Bergrevier. Ihm unterstanden die Schichtmeister und Steiger.
Die Aufgabe des Schmelzers war es, das aufbereitete Erz je nach Gehalt mit Zuschlagstoffen in unterschiedlichen Öfen zu schmelzen, zu gießen und abzutreiben. Ein guter Schmelzer gewann viel Metall aus dem Erz und setzte Luft und Feuer sparsam ein. Er musste montags um 4 Uhr die Öfen anheizen und seine Schicht ging 12 Stunden. Ein Schmelzer durfte bei der Arbeit nur einen Ofen betreuen. Er betreute den gesamten Prozess am Ofen. Dem Schmelzer zur Seite standen die Hüttenarbeiter. Der Zinnschmelzer war für das Ausbringen des Zinns verantwortlich.
Bei den Knechten handelte es sich um Mitarbeiter auf oder in den Schachtanlagen, die ungelernt waren. Sie wurden zum Haspelziehen oder beim Göpeltreiben auf den Gruben aber auch als Schubkarrenfahrer, Hundeschieber und für andere Hilfsarbeiten unter Tage eingesetzt. Sie duften nicht unter 14 Jahre sein.
War ein mit der Besorgung eines Geschäftes Betrauter, einstweiliger Vertreter seiner Vorgesetzten im Oberbergamt. Er musste in Bergwerkssachen erfahren sein und auch Streitigkeiten klären können.
Der Zinnhüttenschreiber hatte beim Schichtwechsel und montags beim Anlassen der Öfen dabei zu sein. Seine Hauptarbeit war aber die Erfassung der Kosten in der Hütte. Das vom Hüttenraiter erhaltene Geld musste er an Lohntagen an die Meister, Schmelzer, Abtreiber und die anderen Hüttenarbeiter auszahlen. Seine Aufgabe war es auch, das Hüttenschmelzbuch zu führen.
Stellvertreter des Waagemeisters. Seine Aufgabe war es, dass gelieferte Erz zu verwiegen. Dies geschah nur an bestimmten Tagen. Dabei hatten der Bergverwalter, der Bergmeister und zwei Geschworene anwesend zu sein. Das gewogene Erz wurde dann an den Probierer weitergegeben. Er gehörte zu den Offizianten.
So wie der Berggeschworene für das Bergwerk verantwortlich war, traf dies für Wäschegeschworene für die Wäschen zu. Seine Aufgabe bestand darin, die Wäsche zu befahren und den Gewerken und dem Landesherren darüber Bericht abzulegen. Er kontrollierte auch, ob in den Wäschen die Bergordnung genau eingehalten wurde. Geschworene sollten bergverständige, ehrliche und gewissenhafte Beamte sein. Am Quartalsende gab er Bericht, was in der Wäsche zu ändern war.
Der Kohlschreiber prüfte die eingehende Kohle und protokollierte das Ergebnis. Wenn man bedenkt, dass in Spitzenzeiten bis zu 10.000 Fuhren Kohle im Jahr in Freiberger Hüttenbetriebe eingesetzt wurden, kann man sich vorstellen, dass die genaue Registrierung für das Hüttenwesen ein ganz entscheidender finanzieller Faktor war. Der Kohlschreiber war das Verbindungsglied zwischen den anliefernden Bauer und Fuhrwerksbesitzern und den Hüttenmeistern.
Der Untersteiger war neben dem Ganghäuer die unterste Aufsichtsperson in der Grube. Er kontrollierte aber nicht nur die Erzbaue, sondern alle Baue, z.B. auch die Stolln in der Grube. Aus Sicherheitsgründen war er für Zünder und Schwefel, die zur Sprengung benötigt wurden, verantwortlich. Er hatte darauf zu achten, dass die Belegschaft nach verrichtetem Gebet zügig anfuhr. Montags früh erstellte er über die zu verrichteten Arbeiten ein Verzeichnis und freitags vor der Lohnwoche hatte er dem Geschworenen den Erzgewinn zu melden.
Der Beruf des Bergmaurers entstand mit der Spezialisierung im Bergbau.Er war für sämtliche Maurerarbeiten auf der Grube und unter Tageverantwortlich. Er arbeitete mit Natur- und Ziegelsteinen und setzte dieMauern in Trocken- und Nassbauweise. Sein Vorgesetzter war derMaurersteiger. Den Maurer gab es auch in den Hüttenbetrieben, dortnannten sie sich Hüttenmaurer.
Als Bergakademist wurde der Student an der 1765 gegründeten Bergakademie Freiberg bezeichnet. Dabei wurde zwischen Studenten unterschieden, die von den Gruben eine Delegierung hatten und solche, die auf der Basis des „eigenen“ Geldes studierten. Uniformpflicht bestand nur für Studenten die eine Delegierung hatten.
Stellvertreter des Bergmeisters. Der Bergmeister war verantwortlich für jeweils ein gesamtes Bergrevier. Ihm unterstanden die Schichtmeister und Steiger. Er soll „von Bergwerken, dessen Bau und Erkenntnis der Erze und Gesteine gute Wissenschaft haben und mit allem Fleiß darauf sehen, dass dem Bergwerk und den bauenden Gewerken in und auf der Grube nützlich, fleißig und wohl vorgestanden.“ Ihm unterstand auch das Erbbereiten, wenn eine Grube vermessen wurde, und unter seiner Kontrolle wurden die zugehörigen Lochsteine gesetzt. Jeden Sonnabend früh wurde beim Bergmeister im Bergamt Anschnitt gehalten.
Der Saigerhüttenfaktor hatte die Aufsicht über die Anrichter, Guardeine, Schmelzer, Abtreiber, Silberbrenner, Garmacher, Kupferschmiede und alles andere Personal der Saigerhütte. Damit hatte er auch den gesamten Prozess in dieser Hütte zu überwachen. Er musste auch über Ein- und Ausgaben Rechnung ablegen und dafür sorgen, dass immer genug Material für die Prozesse vorhanden war. Er war der Leiter des Werkes und er gehörte zu den Offizianten.
Der Haspelknecht förderte mit Hilfe eines Haspels das gewonnene Erz von unter Tage nach über Tage. Seine Aufgabe war es aber auch Hilfsmaterialien, die unter Tage benötigt wurden, über die Haspel in die Tiefe zu fördern. Mitunter wurde er auch zum Wasserheben eingesetzt. In diesem Fall wurde das Wasser an Eimern aus der Tiefe gezogen.
Oberaufseher über alle Künste im gesamten Bereich des Oberbergamtes.
Der Inspektor war ein Aufsichtsbeamter, in diesem Fall überwachte er die Gewinnung des für das Blaufarbenwerk wichtigen Kobalts. Er musste bei den Proben anwesend sein und hatte bei Kobaltangelegenheiten Sitz und Stimme im zugehörigen Bergamt.
Der Inspektor hat die landesherrliche Aufsicht über die Serpentinsteinbrüche in Zöblitz. Er sammelt die Regalstückeein und verwahrt sie. Er war auch für die Abrechnung zuständig. Der Inspektor gehörte zu den Offizianten.
Der Oberhüttenvorsteher legte fest, wie das Erz geschmolzen werden sollte, und er achtete darauf, dass die Bergordnung dabei eingehalten wurde. Nicht fähige Arbeiter hatte er zu entlassen und dafür bessere Schmelzer einzustellen. Er sorgte dafür, dass die Hüttenarbeiter wöchentlich ihren Lohn erhielten. Er legte auch fest, wer den Schichtmeister vertritt, wenn dieser verhindert war.
Eine Gesellschaft von Bergleuten, welche Musik verstand und singen konnte. Fast in jedem größeren Bergort gab es Bergsänger. Zu den Bergsängern gehörten im Normalfall acht Personen, zwei Bassisten, zwei Tenoristen, zwei Altisten und zwei Diskantisten. Wöchentlich mussten sie mindestens einmal proben. Der Älteste von ihnen führte die Aufsicht. Sie durften nur dann auftreten, wenn es durch die Bergbehörde befohlen wurde.
Der Hüttenmaurer war für sämtliche Maurerarbeiten auf der Schmelzhütte verantwortlich. Er arbeitete mit Natur- und Ziegelsteinen und setzte die Mauern in Trocken- und Nassbauweise. Er sorgte mit seiner Arbeit auch dafür, dass die Schmelzöfen ausgemauert wurden. So war die „Ofenreise“ auch von der Qualität seiner Arbeit abhängig.
Stellvertreter des Berghauptmannes. Der Berghauptmann hatte mitunter die gleichen Aufgaben wie der Oberberghauptmann, teilweise gab es nur den Berghauptmann. In der Zeit, in der es den Oberberghauptmann und den Berghauptmann gab, war Letzterer dem Oberberghauptmann unterstellt.
Der Oberbergamtsverwalter war im Oberbergamt angestellt und damit dem Oberberghauptmann unterstellt. Er war dafür verantwortlich, dass die Bergordnung und die Bergbräuche eingehalten wurden, er kontrollierte die Stolln und Hauptgebäude (untertägige Auffahrungen und Schächte). Bei Abwesenheit seiner Vorgesetzten hatte er diese zu vertreten. Auch Grubenstreitigkeiten hatte er zu schlichten.
Der Inspektor war ein Aufsichtsbeamter, in diesem Fall im Blaufarbenwerk. Beim Inspektor handelt es sich um eine modernere Bezeichnung für den Faktor des Blaufarbenwerkes. Teilweise wurden beide Begriffe gleichzeitig benutzt. Der Faktor war ein Handlungsbevollmächtigter, so viel wie ein Geschäftsführer. In den Hüttenbetrieben kontrollierte er die Annahme des Erzes, überwachte die Probe und veranlasste die Zahlung. Er achtete darauf, dass die Arbeiter in der Hütte ordentlich arbeiteten und dass sauber geschmolzen wurde. Mit dem Schichtmeister überwachte er die erzeugten Metalle und deren Versand. Er führte auch die Bücher, die Beschickungsbogen und die Wochenzettel.
Arbeiter im Blaufarbenwerk, der direkt mit der Verhüttung der Kobalterze und der Erzeugung des Pulvers, welches die Grundlage für die Farbe „Smaltblau“ bildete, zu tun hatte. Dieses Pigmentpulver ist u.a. durch die Delfter Kacheln bekannt geworden. Das Kobaltblau als Farbe ist ein neutrales Blau mit hoher Farbsättigung.
So wie der Berggeschworene für das Bergwerk verantwortlich war, traf dies für Stollngeschworene für den oder die Stolln zu. Seine Aufgabe bestand darin, die Stolln zu befahren und den Gewerken und dem Landesherren darüber Bericht abzulegen. Er kontrollierte auch, ob in der Stollnbearbeitung die Bergordnung genau eingehalten wurde. Geschworene sollten bergverständige, ehrliche und gewissenhafte Beamte sein. Er hatte auch bei den Anschnitten an jedem Sonnabend dabei zu sein und am Quartalsende gab er Bericht, was in den Stolln zu ändern war. Beim Setzen von Markscheidezeichen musste der Geschworene bei Einverständnis gegenzeichnen, und er überwachte auch die Lochsteine, damit es nicht zur Überbauung von Grubenfeldern kam.
Beim Bergphysicus handelte es sich um einen Arzt, der für das Bergwesen zuständig war und dessen Grundlage die Naturwissenschaften waren. Physici ist eine veraltete Bezeichnung für den studierten Arzt. Die Physici im sächsischen Berg- und Hüttenwensen waren für mehrere Reviere zuständig. Oft war es Aufgabe eines Physici das gesamte sächsische Berg- und Hüttenwesen abzudecken. Bergrat Johann Friedrich Henkel (1697-1744) war zur gleichen Zeit Berg- und Hüttenphysici und Saigerhüttenphysici in Grünthal.
Allgemeine Bezeichnung für einen ungelernten bzw. angelernten Arbeiter in der Hütte. Mitunter wurde auch der Schmelzer als Hüttenarbeiter bezeichnet. Er unterstützte mit seinen Arbeiten die Steuerung der Hüttenprozesse.
Die Aufgabe des Schmelzers war es, das aufbereitete Erz je nach Gehalt mit Zuschlagstoffen in unterschiedlichen Öfen zu schmelzen, zu gießen und abzutreiben. Ein guter Schmelzer gewann viel Metall aus dem Erz und setzte Luft und Feuer sparsam ein. Er musste montags um 4 Uhr die Öfen anheizen und seine Schicht ging 12 Stunden. Ein Schmelzer durfte bei der Arbeit nur einen Ofen betreuen. Jeder der Schmelzer im sächsischen Hüttenwesen erhielt den gleichen Lohn, ganz gleich in welcher Hütte er arbeitete. Er betreute den gesamten Prozess am Ofen. Dem Schmelzer zur Seite standen die Hüttenarbeiter.
Der Häuer war der eigentliche Bergmann. Zu den Häuern gehörten die Lehrhäuer, die die Arbeiten vor Ort zur Erzgewinnung ausführten. Wenn es dem Lehrhäuer gelang, sein Meisterstück abzulegen, wurde er zum Doppelhäuer. Der Ganghäuer stand noch über ihm, er war die unterste Aufsichtsperson in der Grube, die er in der Schicht zweimal zur Kontrolle der Erzbaue befahren musste. Er war auch für die Gezähe-, Erz- und Pulverversorgung verantwortlich.
So wie der Berggeschworene für das Bergwerk verantwortlich war, traf dies für den Pochgeschworenen für das oder die Pochwerke zu. „Die Berggeschworenen sind verständige und erfahrene Bergleute, welche dazu vereidet, dass Sie dem Bergmeister in Berggeschäften beiwohnen“. Sie waren die Beisitzer bei den Bergamtssessionen (Sitzung im Bergamt), die die Schichtmeister und Steiger kontrollierten.
Der Zimmerling war für alle Holzarbeiten auf und in der Schachtanlage verantwortlich. In früherer Zeit waren es die geschicktesten Häuer, die die Holzarbeiten ausführen mussten. Im 19. Jahrhundert kam es dann zur Spezialisierung auf größeren Gruben und der Beruf des Zimmerlings entstand.
Der Bergmeister war verantwortlich für jeweils ein gesamtes Bergrevier. Ihm unterstanden die Schichtmeister und Steiger. Er soll „von Bergwerken, dessen Bau und Erkenntnis der Erze und Gesteine gute Wissenschaft haben und mit allem Fleiß darauf sehen, dass dem Bergwerk und den bauenden Gewerken in und auf der Grube nützlich, fleißig und wohl vorgestanden.“ Ihm unterstand auch das Erbbereiten, wenn eine Grube vermessen wurde, und unter seiner Kontrolle wurden die zugehörigen Lochsteine gesetzt. Jeden Sonnabend früh wurde beim Bergmeister im Bergamt Anschnitt gehalten, d. h. die Steiger und Schichtmeister mussten ihre Abrechnung durchführen und die Ergebnisse erläutern.
Sammelbegriff für alle Steiger. Der Steiger war der Aufseher, der die Anordnungen der Leitung umsetzen musste und dazu die Arbeiter der zugehörigen Berufsgruppe beaufsichtigte. Der Steiger gehörte zur Gruppe der Unteroffizianten.
26. November bis 22. Dezember 2024
Bergparade im Fackelschein:
7. Dezember 2024
Mo-Do: 10-20 Uhr
Fr und Sa: 10-22 Uhr
So: 10.30-20 Uhr
Öffnungszeiten Adventszeit
Mo bis Fr: 10 - 18 Uhr
Sa bis So: 10 - 12.30 und 13.15 - 18 Uhr