Eine Gesellschaft von Bergleuten, welche Musik verstand und singen konnte. Fast in jedem größeren Bergort gab es Bergsänger. Zu den Bergsängern gehörten im Normalfall acht Personen, zwei Bassisten, zwei Tenoristen, zwei Altisten und zwei Diskantisten. Wöchentlich mussten sie mindestens einmal proben. Der Älteste von ihnen führte die Aufsicht. Sie durften nur dann auftreten, wenn es durch die Bergbehörde befohlen wurde.
Der Bergvogt war der Verwalter der Bergwerke in den Bergwerksregionen der jeweiligen Länder. Als Bergvogt wurden in der Regel Menschen aus dem niederen Adel von ihrem Lehnsherrn, dem Grafen oder Herzog, eingesetzt. Bei der Verwaltung von Bergwerken, Eisenhütten und Zinkhütten unterstanden ihm weitere Beamte. In vielen Bergbauregionen gab es anstelle des Bergvogts einen Bergmeister wie in Sachsen. Der Bergmeister war verantwortlich für jeweils ein gesamtes Bergrevier. Ihm unterstanden die Schichtmeister und Steiger.
Der Oberberghauptmann war der Chef des Oberbergamtes, das über den Bergämtern die Aufsicht ausführte. Er war der oberste Beamte im Oberbergamt Freiberg. Ihm unterstand aber auch das gesamte Schmelzwesen. Er war das Bindeglied zwischen dem Berggemach in Dresden, dem Generalbergcommissarius und den Beamten des Berg- und Hüttenwesens in Sachsen.
2023: 28. November bis 22. Dezember
Mo-Do: 10-20 Uhr
Fr und Sa: 10-22 Uhr
So: 10.30-20 Uhr
Bergparade im Fackelschein:
9. Dezember 2023
Öffnungszeiten Adventszeit
Mo bis Fr: 10 - 18 Uhr
Sa bis So: 10 - 12.30 und 13.15 - 18 Uhr